

Es lohnt sich bei Zertifikaten genau hinzuschauen, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Konsumenten. (Bilder: zVg/Adobe Stock)
Cosimo Sandre/FL
Trinkwassersicherheit im Gebäude
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und muss daher strenge qualitative Vorgaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einhalten. Während die Wasserversorgung eine einwandfreie Qualität bis zum Hausanschluss gewährleistet, ist die Eigentümerschaft für die Trinkwasserqualität und -sicherheit im Gebäude verantwortlich. Mit der Wahl zertifizierter Produkte können Hauseigentümer bzw. der Betreiber von Anlagen sowie die Fachpersonen sicherstellen, dass von den verwendeten Komponenten keine Gefahr für die Trinkwassersicherheit ausgeht. Nicht alle Zertifikate stellen aber den notwendigen Standard sicher.
Lebensmittel müssen für den Verzehr sicher sein. Von der Herstellung über die Verpackung bis hin zu Lagerung und Transport muss gewährleistet sein, dass Lebensmittel nicht verderben, keine Kontaminanten in die Lebensmittel gelangen und sie keine Gefahr für die Konsumenten darstellen. Die Wasserversorgung ist ein Lebensmittelbetrieb und entsprechend arbeiten Wasserversorgungen nach den gleichen Grundsätzen wie andere Lebensmittelbetriebe auch: Mit einer guten Verfahrenspraxis stellen sie eine einwandfreie Trinkwasserqualität bis zum Hausanschluss sicher. Speziell beim Trinkwasser ist allerdings die «Verpackung».
Trinkwasserinstallationen von 490 000 km Länge
Das Trinkwasserverteilnetz in der Schweiz erstreckt sich inklusive der Hausanschlussleitungen über rund 97 000 Kilometer, was rund zweieinhalbmal dem Erdumfang entspricht. Hochrechnungen zeigen jedoch, dass diese 97 000 Kilometer lediglich 20% der gesamten Trinkwasserinstallation ausmachen. Die anderen 80%, d.h. weitere rund 390 000 km sind in den Schweizer Gebäuden installiert.
Gerne spricht man beim Trinkwasser daher auch vom Lebensmittel mit der längsten Verpackung. Auch im Gebäude durchfliesst das Trinkwasser ein Leitungsnetz sowie Armaturen und kommt so mit Materialien in Kontakt, die einen Einfluss auf die Trinkwasserqualität haben können. So wie auch bei anderen Lebensmitteln darauf geachtet werden muss, dass die Verpackung und die Lagerung keinen negativen Einfluss auf die Qualität haben, muss auch beim Trinkwasser gewährleistet werden, dass es in einwandfreier Qualität an der Entnahmestelle ankommt.
Hauseigentümer sind Wasserversorger
Trinkwasser unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung sowie der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV). Auf Grund der grossen Bedeutung von Trinkwasser für die Bevölkerung ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen besonders zentral, um jederzeit eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu gewährleisten. Sobald das Trinkwasser im Gebäude ankommt, gelten die Eigentümer oder Betreiber von Gebäudeinstallationen, die Trinkwasser an Mieter, Angestellte, Kunden, Hotelgäste oder andere Endabnehmer abgeben, als Wasserversorgung. Auch eingemietete Betriebe können darunterfallen, wenn sie selbst Trinkwasser abgeben und für die betreffenden Installationen verantwortlich sind. Als Wasserversorger sind sie dann auch für die Trinkwasserqualität und -sicherheit verantwortlich und müssen sich daher ebenfalls an eine gute Verfahrenspraxis halten.
Die gesetzlichen Anforderungen verlangen, dass Produkte und Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden. Die Eignung von Trinkwasserkontaktmaterialien muss dabei nach anerkannten Prüf- und Bewertungsverfahren ermittelt werden. Dazu zählt nicht nur, dass die Komponenten der Trinkwasserinstallation im Gebäude sicher sind, sondern auch, dass sie keine Gefahr für das Trinkwassernetz der Wasserversorgung darstellen. Denn neben der Trinkwassersicherheit für die Konsumenten trägt die Eigentümerschaft auch die Verantwortung dafür, dass über die Gebäudeinstallation keine Verunreinigungen in das kommunale Trinkwasserverteilnetz gelangen.
Entsprechend müssen auch Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen oder Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung so gebaut und betrieben werden, dass ein allfälliger Rückfluss oder ein Rückdrücken von verunreinigtem Wasser in das Trinkwasserverteilnetz verhindert wird. Werden Personen geschädigt oder wird das Trinkwasserverteilnetz verunreinigt, weil ungeeignete Komponenten eingebaut wurden, können die verantwortlichen Eigentümer oder Betreiber für die Schäden haftbar gemacht werden. Doch wie soll ein Bauherr oder Installateur beurteilen, ob ein Gerät sicher ist? Hier kommen Zertifikate ins Spiel, die dabei helfen können, Produkte und Anlagen in Bezug auf ihre Trinkwassersicherheit und Rückflussverhinderung zu beurteilen.
Zertifikat ist nicht gleich Zertifikat
Zertifikate können zwar dabei helfen, die Trinkwassersicherheit von Produkten und Anlagen zu beurteilen, allerdings ist dabei darauf zu achten, um was für ein Zertifikat es sich genau handelt. Denn die im Markt vorhandenen Zertifikate sind nicht alle gleichwertig, da grundsätzlich jede Organisation ohne Weiteres Zertifikate ausstellen kann. Wenn keine Validierung einer Zertifizierungsstelle durch eine Akkreditierungsstelle vorliegt, stellt ein solches Zertifikat lediglich eine private Qualitäts- oder Konformitätsaussage dar. Sie bescheinigen spezifische Funktionen, Eigenschaften und Qualitäten, die die Organisation dem Produkt zuschreibt, ohne dass die Validität dieser Aussage unabhängig überprüft wurde. Solche Zertifikate vermögen für sich allein nicht zu belegen, dass die zertifizierten Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Damit eine Produktezertifizierung den Nachweis erbringen kann, dass ein zertifiziertes Produkt die einschlägigen Gesetze und Normen erfüllt und das Zertifikat somit aussagekräftig und fachlich anerkannt werden kann, müssen mindestens drei Bedingungen erfüllt sein:
- Das Zertifikat muss die Konformität eines Produktes mit den einschlägigen technischen und hygienischen Anforderungen nachvollziehbar bestätigen können;
- die von der Zertifizierungsstelle verwendeten Prüfverfahren müssen normiert und reproduzierbar sein
- und ihre Kompetenz und Unabhängigkeit muss institutionell gesichert sein – beispielsweise durch eine Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17065.
Orientierung in der Zertifizierungslandschaft
Der SVGW zertifiziert seit vielen Jahren Produkte im Gas- sowie Wasserbereich und erfüllt die oben genannten Voraussetzungen an die Zertifizierungsstelle. Bauherren, Planer und Installateure können sich daher darauf verlassen, dass vom SVGW zertifizierte Produkte, Geräte und Materialien bezüglich Qualität, Sicherheit und Gebrauchseigenschaften dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dass auch andere Zertifikate auf dem Markt verfügbar sind und immer wieder neue hinzukommen, ist grundsätzlich begrüssenswert und sorgt dafür, dass alle Markteilnehmer einen möglichst guten und kostengünstigen Service bei der Zertifizierung bieten. Dies darf aber nicht auf Kosten der Qualität der Zertifizierung gehen.
Wenn Zertifizierungsstellen nicht nach denselben Standards arbeiten und nicht dieselbe Sicherheit in Bezug auf die zertifizierten Produkte bieten, erschwert dies die Orientierung für die verantwortlichen Fachpersonen. Auf welches Zertifikat können sie sich verlassen und wo kommen allenfalls tiefere Standards zur Anwendung?
Der SVGW hat daher kürzlich ein Merkblatt publiziert, das sowohl Planern und Sanitärinstallateuren als auch Installationskontrolleuren, Brunnenmeistern und Versorgungsunternehmen aufzeigt, welche Kriterien ein Zertifikat erfüllen muss, damit es die Konformität eines Produktes bestätigen kann. Das Merkblatt kann kostenlos beim SVGW bezogen werden. Letztendlich muss das Ziel eine klare, nachvollziehbare und für alle Marktakteure verständliche Zertifizierungslandschaft sein, die sicherstellt, dass die für Trinkwasser erforderliche Qualität, Hygiene und Sicherheit jederzeit gewährleistet ist, denn letztlich geht es um die Gesundheit der Konsumenten.
Verantwortung bleibt bei der Eigentümerschaft
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verbleibt in jedem Fall bei den Eigentümern bzw. Betreibern von Anlagen sowie bei den Fachpersonen. Alle verantwortlichen Personen können sich bei der Verwendung des SVGW-Zertifikates darauf verlassen, dass das Produkt sämtlichen gesetzlichen und normativen Anforderungen und Prüfverfahren entspricht.
Liegt kein SVGW-Zertifikat oder kein gleichwertiges Zertifikat vor, besteht die Möglichkeit eine auf Prüfberichten, Konstruktionszeichnungen sowie weiteren Dokumenten gestützte Objektbeurteilung durchzuführen. Der SVGW unterstützt, Planer, Installateure und Kontrolleure bei der Beurteilung von Prüfberichten und den Unterlagen der Hersteller. Die technischen und hygienischen Anforderungen für die Beurteilung eines Produkts sind vergleichbar mit den Anforderungen bei einem offiziellen SVGW-Zertifizierungsverfahren. Im Zentrum steht dabei das gemeinsame Interesse an einer hohen Trinkwasserqualität sowie an transparenten und verlässlichen Rahmenbedingungen für die Branche.



